Änderung im Mess- und Eichgesetz: Betreiber nun in der Pflicht
Das novellierte Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist in Kraft getreten. Seit dem 01. Januar 2015 kommt das Eichamt nicht mehr selbstständig im 2-Jahres-Rhythmus.
Der Betreiber muss Messgeräte mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist beim zuständigen Eichamt melden und die Eichung beantragen.